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Freistellungsbescheinigung

Grundsätzlich ist für reine Handelsgeschäfte eine Freistellungsbescheinigung nicht nötig. Sollten Sie unsere Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) trotzdem benötigen, dann haben Sie hier die Möglichkeit sich einen Ausdruck unseres Orginal-Schriftstücks anzufertigen.

Für Benutzer mit installiertem PDF Reader empfehlen wir die Verwendung der PDF Dokumente. Alternativ steht Ihnen ein Bild zum Ausdruck über die Funktion 'Drucken' der Browser Menüleiste zur Verfügung.

Freistellungsbescheinigung 2002-2004 (PDF)

Freistellungsbescheinigung 2002-2004 (Bild)

Freistellungsbescheinigung 2005-2007 (PDF)

Freistellungsbescheinigung 2005-2007 (Bild)

Freistellungsbescheinigung 2008-2010 (PDF)

Freistellungsbescheinigung 2008-2010 (Bild)

Freistellungsbescheinigung 2011-2013 (PDF)

Freistellungsbescheinigung 2011-2013 (Bild)
 
     
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